Der Entwurf für die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), welches die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zum Inhalt hat, liegt seit kurzem vor. Ist dies genug, um an den Stand der Digitalisierung anderer Branchen oder an den Stand in anderen Ländern anzuschließen? Estland gilt als eines der Vorzeige-Länder, welches die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um die Leistungen der öffentlichen Verwaltung service- und bürgerorientiert in neuer Art und Weise anzubieten. Über den Ansatz der proaktiven Verwaltung wurde am 14.06.2023 in der Botschaft von Estland in Berlin eine Studie vorgestellt, ein Beispiel für digitale Verwaltungsleistungen aus der Praxis live gezeigt und darüber diskutiert. Über eine persönliche Einladung an Tobias Zimmer, Geschäftsführer der Emnis GmbH konnten er und Birgit Fischer, tätig im Bereich eGovernment, als Mitglieder des SWS Digital an der Veranstaltung teilnehmen.
Die Vision hinter dem Konzept der proaktiven digitalen Verwaltungsleistung ist, dass definierte Leistungen automatisiert erbracht werden, sobald der Verwaltung das auslösende Ereignis bekannt wird und ihr auch alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Auch über Behördengrenzen hinweg und ggf. unter Einbeziehung nicht öffentlicher Institutionen. So könnte nach einem Umzug automatisiert der Personal- und der Führerschein geändert werden und über wählbare Services, die Änderung der Anschrift auch an die betreffende Bank oder eine Versicherung oder weitere Institututionen gesendet werden. Für die Bürger*innen sollen die Leistungen einfacher, schneller erbracht und für die öffentliche Verwaltung die Möglichkeit der Automatisierung durch effiziente Prozesse genutzt werden.
Die Studie, welche durch das Zentrum für Digitale Verwaltung der Hertie School und der Nortal AG Niederlassungen Tallin und Berlin, einem weltweit agierenden Unternehmen für technologieoriente strategische Beratung erstellt wurde, greift Entwicklungstendenzen auf und zeigt Lösungsansätze für die Anforderungen an die digitale öffentliche Verwaltung.
Für die Weichenstellung für eine zukünftige proaktive digitalen Verwaltung in Deutschland steht eine offene Debatte an, welche der Potentiale genutzt werden sollen und welche Veränderungen dafür erforderlich sind. Letztlich soll Digitalisierung einem Zweck dienen, die zukünftigen Probleme zu lösen, insbesondere den Fachkräftemangel und die Sicherung der Informationssicherheit der Daten und Netze.
Der Entwurf für die Änderung des Onlinezugangsgesetzes enthält die Schaffung einiger grundlegenden Voraussetzungen für eine digitale Verwaltung, wie ein einheitliches bundesweites Nutzerkonto für Bürger*innen, Organisationen und Behörden. Das Ziel, welche Ausprägung eine zukünftige digitale Verwaltung haben soll, ist noch nicht enthalten. Hierfür ist erst eine Debatte zu führen und gesellschaftlicher Konsens zu schaffen. Ein Ziel muss jedenfalls erreicht werden, die kommunale Ebene zu stärken als Ort, an dem öffentliche Verwaltung als Ansprechpartner für die Gesellschaft und Gestalter gleichwertiger Lebensverhältnisse gebraucht wird.