Allgemeine Informationen
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise möchten wir Ihnen zahlreiche Informationen rund um das COVID-19-Virus mit auf den Weg geben. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Tipps im Überblick:
- Robert Koch Institut: Überblick, Fallzahlen, Diagnostik, Infektionsschutzmaßnahmen etc.
- Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS): Aktuelle Lage im Freistaat Sachsen (Fallzahlen, Maßnahmen, Telefonnummern und Ansprechpartner, Hygienehinweise etc.)
- Vogtlandkreis: Aktuelle Informationen für Bürger*innen zu COVID-19
- Erzgebirgskreis: Aktuelle Informationen für Bürger*innen zu COVID-19
- Stadt Zwickau: Aktuelle Informationen für Bürger*innen zu COVID-19
- Stadt Chemnitz: Aktuelle Informationen für Bürger*innen zu COVID-19
Informationen für Unternehmen
Viele Unternehmer, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe sind derzeit von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um den wirtschaftlichen Schaden einzudämmen, stellen Bund und Länder eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen bereit.
Sonderprogramm "Sachsen hilft sofort" für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler
Das Sonderprogramm unterstützt Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen und einem Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro. Ab sofort stellt die Sächsische Aufbaubank zinslose Kredite bis zu 50.000 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro), mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zur Verfügung. Nach Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre wird geprüft, wie und ob das Darlehen zurückgezahlt werden kann.
Ausweitung des Soforthilfe-Programms „Sachsen hilft sofort“
Das Soforthilfe-Programm „Sachsen hilft sofort“ wird nun auch für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die mehr als eine Million Jahresumsatz erzielen, zugänglich gemacht.
Zusätzlich neu:
● Unternehmen, die nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt haben, erhalten einen Bonus von 10 % auf den aufgenommenen Betrag.
● Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen einen Erlass von bis zu 20 %.
● Bonusregelung gilt auch für Unternehmen mit bis zu 1 Mio. Euro Jahresumsatz
Ansprechpartner für Unternehmen
Für Unternehmen, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind, hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank eine Hotline zur kostenfreien Beratung eingerichtet.
Für Fragen und Informationen zu Unterstützungsangeboten steht Ihnen die SAB telefonisch unter 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Zuschuss-Programm der Bundesregierung: BUND Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige
Gerade wirtschaftlich betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sind in Krisenzeiten auf schnelle Hilfe angewiesen. Die Bundesregierung bietet zusätzliche Soforthilfen bis zu 15.000 Euro für Selbständige und kleine Unternehmen an. Dabei handelt es sich nicht um die Bereitstellung von zusätzlichen Krediten, sondern um direkte Finanzhilfen.
Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben:
- kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufen
- Unternehmen, die vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
- Unternehmen, die infolge des Corona-Virus Einbußen nach dem 11. März erlitten haben
Soforthilfe:
- bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- nicht zurückzuzahlen - - bis zu 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- nicht zurückzuzahlen -
Kreditprogramme der KfW Bankengruppe
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe können Betriebsmitteldarlehen bei der KfW Bankengruppe beantragen, um den kurzfristigen Liquiditätsbedarf weiterhin decken zu können.
Programme:
● KfW-Unternehmerkredit
● ERP-Gründerkredit - Universell
● Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Bürgschaften
Auch die Bürgschaftsbank Sachsen reagiert mit folgenden Maßnahmen auf die Corona-Krise:
● Erhöhung des Bürgschaftshöchstbetrages auf 2,5 Mio. Euro
● Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite (Verbürgung von bis zu 80 % der Kredithöhe)
● Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
● Zusagen von „Express-Liquidität“ – Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Betroffene Steuerpflichtige sollen mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden:
● Steuerstundungen
● Angepasste Vorauszahlungen
● Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
Neuregelungen: Kurzarbeitergeld
Um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen zu sichern, wurde der Zugang von Kurzarbeitergeld erleichtert. Die Quote, der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb, wurde von 33 % auf 10 % gesenkt. Der Zeitraum wurde von 12 auf 24 Monate erhöht. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nun durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden soll teilweise oder vollständig verzichtet werden. Das Kurzarbeitergeld gilt jetzt auch für Leiharbeiter.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 0800 45 555 20 an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Infektionsschutzgesetz
Unterliegen Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne durch ein Gesundheitsamt, so können Entschädigungszahlungen bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.
Tschechische Republik schließt Grenzen auch für Berufspendler
Seit dem 16. März 2020 gilt im tschechischen Nachbarland ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Nun sollen die Grenzen auch für Berufspendler geschlossen werden. Das stellt zahlreiche Arbeitgeber vor große Probleme, denn viele Grenzgänger arbeiten im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Der tschechische Innenminister rät: Daheim bleiben oder eine Unterkunft suchen. Infolgedessen hat die sächsische Staatsregierung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Ab Donnerstag sollen tschechische Staatsbürger, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen, wie Küchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäschereien etc. arbeiten, einen Zuschuss zum Lebensunterhalt von 40 Euro pro Person und Tag bzw. 20 Euro für Familienangehörige erhalten. Der Zuschuss wird auf drei Monate befristet. Zudem soll die Kindernotbetreuung für sie offenstehen.
Erweiterung der Pendlerhilfen: Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler in allen Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur
Die Unterbringungszuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten.
Nach der Erweiterung gilt die Pauschale von 40 Euro pro Nacht ab sofort auch für Beschäftigte in folgenden Sektoren:
● Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
● Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit
● Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs
● Gesundheitsversorgung und Pflege
● Bildung und Erziehung
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung
Aufgrund der aktuellen Lage hat der Gesetzgeber ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dadurch können mehr Menschen in finanzieller Not unterstützt und der Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherung erleichtert werden.