Allgemeine Informationen

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise möchten wir Ihnen zahlreiche Informationen rund um das COVID-19-Virus mit auf den Weg geben. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Tipps im Überblick:

 

Informationen für Unternehmen

Viele Unternehmer, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufe sind derzeit von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Um den wirtschaftlichen Schaden einzudämmen, stellen Bund und Länder eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen bereit.

Zum Download der Übersicht 

Sonderprogramm "Sachsen hilft sofort" für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler

Das Sonderprogramm unterstützt Einzelunternehmer, Kleinstunternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen und einem Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro. Ab sofort stellt die Sächsische Aufbaubank zinslose Kredite bis zu 50.000 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro), mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zur Verfügung. Nach Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre wird geprüft, wie und ob das Darlehen zurückgezahlt werden kann.

Mehr erfahren

Ausweitung des Soforthilfe-Programms „Sachsen hilft sofort“

Das Soforthilfe-Programm „Sachsen hilft sofort“ wird nun auch für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die mehr als eine Million Jahresumsatz erzielen, zugänglich gemacht.

Zusätzlich neu:

● Unternehmen, die nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt haben, erhalten einen Bonus von 10 % auf den aufgenommenen Betrag.

● Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen einen Erlass von bis zu 20 %.

● Bonusregelung gilt auch für Unternehmen mit bis zu 1 Mio. Euro Jahresumsatz

Mehr erfahren

Ansprechpartner für Unternehmen

Für Unternehmen, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind, hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank eine Hotline zur kostenfreien Beratung eingerichtet.

Für Fragen und Informationen zu Unterstützungsangeboten steht Ihnen die SAB telefonisch unter 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Zuschuss-Programm der Bundesregierung: BUND Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Gerade wirtschaftlich betroffene Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sind in Krisenzeiten auf schnelle Hilfe angewiesen. Die Bundesregierung bietet zusätzliche Soforthilfen bis zu 15.000 Euro für Selbständige und kleine Unternehmen an. Dabei handelt es sich nicht um die Bereitstellung von zusätzlichen Krediten, sondern um direkte Finanzhilfen.

Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben:

- kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der freien Berufen
- Unternehmen, die vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren
- Unternehmen, die infolge des Corona-Virus Einbußen nach dem 11. März erlitten haben

Soforthilfe:

  1. bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
    - nicht zurückzuzahlen -
  2. bis zu 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
    - nicht zurückzuzahlen -

Mehr erfahren 

Kreditprogramme der KfW Bankengruppe

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe können Betriebsmitteldarlehen bei der KfW Bankengruppe beantragen, um den kurzfristigen Liquiditätsbedarf weiterhin decken zu können.

Programme: 

● KfW-Unternehmerkredit

● ERP-Gründerkredit - Universell

● Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung

Mehr erfahren

Bürgschaften

Auch die Bürgschaftsbank Sachsen reagiert mit folgenden Maßnahmen auf die Corona-Krise:

● Erhöhung des Bürgschaftshöchstbetrages auf 2,5 Mio. Euro

● Verbesserung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite (Verbürgung von bis zu 80 % der Kredithöhe)

● Beschleunigung des Bewilligungsprozesses

● Zusagen von „Express-Liquidität“ – Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages

Mehr erfahren

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Betroffene Steuerpflichtige sollen mit konkreten steuerlichen Erleichterungen unterstützt werden:

● Steuerstundungen

● Angepasste Vorauszahlungen

● Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Mehr erfahren

Neuregelungen: Kurzarbeitergeld

Um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen zu sichern, wurde der Zugang von Kurzarbeitergeld erleichtert. Die Quote, der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb, wurde von 33 % auf 10 % gesenkt. Der Zeitraum wurde von 12 auf 24 Monate erhöht. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nun durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden soll teilweise oder vollständig verzichtet werden. Das Kurzarbeitergeld gilt jetzt auch für Leiharbeiter.

Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 0800 45 555 20 an die Bundesagentur für Arbeit wenden.

Mehr erfahren

Infektionsschutzgesetz

Unterliegen Beschäftigte eines Unternehmens oder Selbstständige einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne durch ein Gesundheitsamt, so können Entschädigungszahlungen bei der Landesdirektion Sachsen beantragt werden.

Mehr erfahren

Tschechische Republik schließt Grenzen auch für Berufspendler

Seit dem 16. März 2020 gilt im tschechischen Nachbarland ein generelles Einreiseverbot aus allen Ländern. Nun sollen die Grenzen auch für Berufspendler geschlossen werden. Das stellt zahlreiche Arbeitgeber vor große Probleme, denn viele Grenzgänger arbeiten im Gesundheitswesen und in der Gastronomie. Der tschechische Innenminister rät: Daheim bleiben oder eine Unterkunft suchen. Infolgedessen hat die sächsische Staatsregierung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Ab Donnerstag sollen tschechische Staatsbürger, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen, wie Küchen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäschereien etc. arbeiten, einen Zuschuss zum Lebensunterhalt von 40 Euro pro Person und Tag bzw. 20 Euro für Familienangehörige erhalten. Der Zuschuss wird auf drei Monate befristet. Zudem soll die Kindernotbetreuung für sie offenstehen.

Mehr erfahren

Erweiterung der Pendlerhilfen: Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler in allen Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur

Die Unterbringungszuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten.

Nach der Erweiterung gilt die Pauschale von 40 Euro pro Nacht ab sofort auch für Beschäftigte in folgenden Sektoren:

● Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

● Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit

● Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

● Gesundheitsversorgung und Pflege

● Bildung und Erziehung

Mehr lesen

Zur Übersicht der dazugehörigen Bereiche 

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Aufgrund der aktuellen Lage hat der Gesetzgeber ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dadurch können mehr Menschen in finanzieller Not unterstützt und der Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherung erleichtert werden.

Mehr erfahren 

Mitglied werden

Sie wollen Mitglied bei SWS Digital e. V. werden?

Zur Anmeldung

Termine

Neue IT-Trends für Anbieter und Anwender
22. November 2024 14:00 Uhr

Produktion mit Digitalisierung besser machen – Digitale Lösungen sehen
26. November 2024 14:00 Uhr

Newsfeed

Zusammenarbeit im Unternehmen

Kostenfreie ebooks zum Download verfügbar!

Newsletter

Einladung: Online-Dialog: Instrumente für die digitale Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern – kostenfreie eBooks für Teilnehmer, 04.11.2024 16:00 Uhr

Mehr erfahren!

Folgen sie uns!

SWS Digital auf Facebook!

 

SWS Digital auf LinkedIn!

 

SWS Digital auf Twitter!

 

SWS Digital auf YouTube!